Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung: Diese allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG an den Besteller bzw. an den Lieferanten; Lieferungen, Leistungen und Angebote von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen bezug genommen wird. Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen gelten nur, soweit sie von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote: Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.

3. Umfang der Lieferung: Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.

4. Daten und Unterlagen: Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen sowie etwaige Maß-, Eigenschafts-oder Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angebracht erscheint, behält sich ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG entsprechende Änderungen vor. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Firma ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG und dürfen nur für die vereinbarten Zwecke benützt werden.

5. Preise: Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto ab Werk, inklusive Standardverpackung. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Fracht, Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen. Es gelten die Preise unserer bei Vertragsabschluß gültigen Preise. Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluß durch Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen oder sonstigen Aufschlägen zusätzlich Kosten entstehen.

6. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs-, Diskont und sonstiger Spesen. Die Zahlungen sind vom Besteller an ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.

7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG bis der Besteller alle Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus jedem Rechtsgrund bezahlt hat, die ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG jetzt und künftig gegen ihn zustehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG. Erlischt das (Mit-) Eigentum von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG übergeht.
Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG unentgeltlich. Ware, an dem ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG (Mit-)Eigentum zusteht, wird im nachfolgenden auch als Vorbehaltsware bezeichnet.. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an die dies annehmende ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG ermächtigt den Besteller widerruflich, die an ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere Zahlungsverzug ist ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG liegt sofern nicht gesetzlich zwingend vorgesehen kein Rücktritt von Vertrage.

8. Lieferung: Lieferzeitangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind annähernd und unverbindlich. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Erfolgt die Lieferung durch Dritte oder durch ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG, ist die Ware bei Erhalt sofort auf Fehlmengen und Transportschäden zu prüfen. Fehlmengen oder Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu bestätigen. Die Transportgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verläßt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes kommt ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG nicht auf. Die Lieferzeit beginnt nicht bevor der Vertrag abgeschlossen ist. Die Lieferzeit wird angemessen verlängert:
A) wenn ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG Angaben, welche für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
B) wenn ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände gleich, welche ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen der vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial-und Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen, gravierende Transportstörungen z.B. Durch Straßenblockaden. Dauern diese Umstände mehr als sechs Monate an, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
C) wenn der Besteller mit den vom ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

9. Verpackung: Die Verpackung wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Art und den Umfang der Verpackung bestimmt ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG. Wird vom Besteller eine besondere Verpackung gewünscht , so gehen die Mehrkosten gleichfalls zu Lasten des Bestellers.

10. Transport und Versicherung: Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Kosten des Bestellers, und zwar nach Zugrundelegung folgender Preistabelle, welche ohne Vorankündigung oder besonderer Mitteilung aufgrund Preisänderungen der mit dem Transport betrauten Unternehmen geändert werden kann:

Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer bei Lieferung mit Paketdienst innerhalb Deutschland:
0 -10 kg Euro 9,-; 11-20 kg Euro 10,-; 21-25 kg Euro 12,-; 26-32 kg Euro 15,-
Außerhalb Deutschlands gelten die von Deutschland aus gültigen UPS Transportpreise . Alle Sendungen über 32kg Gesamtgewicht pro Paket werden mit unserem Speditionspartner versandt und gesondert in unserer Rechnung berechnet. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abgeschlossen. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG rechtzeitig anzugeben. Andernfalls erfolgt der Versand nach Ermessen jedoch ohne Verantwortung von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG so schnell und kostengünstig wie möglich. Bei Frankolieferungen bleibt die Versandabwicklung ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG überlassen. Werden dabei vom Besteller besondere Vorschriften erteilt, gehen eventuelle Mehrkosten zu seinen Lasten. Bei Beschädigungen oder Verlust der Ware während des Transportes hat der Besteller auf dem Empfangsdokument entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer unverzüglich eine Tatsbestandsaufnahme zu veranlassen. Die Meldung nicht ohne weiteres feststellbarer Transportschäden hat spätestens innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware an den Beförderer zu erfolgen.

11. Gewährleistung: ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-und Materialmängeln sind. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG verpflichtet sich auf schriftliche Anforderungen des Bestellers hin, alle Teile ihrer Lieferung, die nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, so rasch wie möglich nach Wahl von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Für diese ersetzten Teile gelten die Regelungen dieser allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen, insbesondere Ziffer 7 entsprechend. Ersetzte Teile sind an ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG zurückzuübereignen.
Der Besteller ist berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Vertragspreises zu verlangen, wenn:
A) die Nachbesserung oder Nachlieferung nachweislich unmöglich ist;
B) ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG die Nachbesserung in angemessenem Zeitraum nicht gelingt oder wenn ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG die Nachbesserung verweigert oder schuldhaft unangemessen lange verzögert.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung und Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Einbauanleitungen, oder nationaler oder sonstiger Sicherheitsvorschriften, sowie infolge anderer Gründe, die ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Über-oder Unterdimensionierungen der Produkte beim Einbau in Anlagen, usw. Gewährleistungs-und Haftungsansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach Abgang der Lieferung, sofern nicht durch unabdingbares Recht eine längere Verjährungsfrist bindend ist.

12. Haftung: Schadensersatzansprüche des Bestellers aus jedem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder Unmöglichkeit sind für leichte Fahrlässigkeit von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort des von uns bestimmten Empfängers. Erfüllungsort für Zahlungen ist unser jeweils gültiger Firmensitz.
Gerichtsstand ist Tettnang. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG kann den Besteller wahlweise an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Es gilt für Streitigkeiten und Auslegung ausschließlich nationales Deutsches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluß von z.B UN-Kaufrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt bzw. im Falle einer Lücke was zwischen den Parteien nach Sinn und Zweck des zu regelnden Sachverhaltes vereinbart worden wäre.