Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung: Diese allgemeinen Geschäfts-und
Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG an den Besteller bzw. an den Lieferanten; Lieferungen,
Leistungen und Angebote von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese allgemeinen
Geschäfts-und Lieferbedingungen bezug genommen wird. Davon abweichende oder
ergänzende Bestimmungen gelten nur, soweit sie von ACG Automation Center
Germany GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des
Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote: Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben
freibleibend und unverbindlich.
3. Umfang der Lieferung: Für Umfang und Ausführung der
Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Daten und Unterlagen: Technische Unterlagen wie
Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen sowie etwaige Maß-, Eigenschafts-oder
Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine
Eigenschaftszusicherungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angebracht erscheint, behält sich
ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG entsprechende Änderungen vor.
Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Firma ACG
Automation Center Germany GmbH & Co. KG und dürfen nur für die vereinbarten
Zwecke benützt werden.
5. Preise: Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes
vereinbart ist, netto ab Werk, inklusive Standardverpackung. Sämtliche
Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Fracht, Versicherung gehen zu Lasten des
Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren
und Zöllen zu tragen. Es gelten die Preise unserer bei Vertragsabschluß
gültigen Preise. Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen,
wenn nach Vertragsschluß durch Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen oder
sonstigen Aufschlägen zusätzlich Kosten entstehen.
6. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb
10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne
irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller
Einziehungs-, Diskont und sonstiger Spesen. Die Zahlungen sind vom Besteller an
ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG entsprechend der vereinbarten
Zahlungsbedingungen zu leisten.
7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von
ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG bis der Besteller alle Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus jedem
Rechtsgrund bezahlt hat, die ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
jetzt und künftig gegen ihn zustehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG.
Erlischt das (Mit-) Eigentum von ACG Automation Center Germany GmbH & Co.
KG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf
ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG übergeht.
Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum von ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG unentgeltlich. Ware, an dem ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG (Mit-)Eigentum zusteht, wird im nachfolgenden auch als
Vorbehaltsware bezeichnet.. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfange an die dies annehmende ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG.
ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG ermächtigt den Besteller
widerruflich, die an ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von ACG Automation
Center Germany GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere
Zahlungsverzug ist ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG liegt sofern nicht gesetzlich zwingend vorgesehen kein
Rücktritt von Vertrage.
8. Lieferung: Lieferzeitangaben in Angeboten oder
Auftragsbestätigungen sind annähernd und unverbindlich. Ausnahmen bedürfen der
Schriftform. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG ist jederzeit zu
Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt ab Werk.
Erfolgt die Lieferung durch Dritte oder durch ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG, ist die Ware bei Erhalt sofort auf Fehlmengen und
Transportschäden zu prüfen. Fehlmengen oder Transportschäden sind auf dem
Lieferschein zu bestätigen. Die Transportgefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Ware unser Werk verläßt. Für Beschädigungen und Verluste während des
Transportes kommt ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG nicht auf.
Die Lieferzeit beginnt nicht bevor der Vertrag abgeschlossen ist. Die
Lieferzeit wird angemessen verlängert:
A) wenn ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
Angaben, welche für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht
rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit
eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
B) wenn ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG durch
höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen
unvorhersehbare und von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG nicht
zu vertretende Umstände gleich, welche ACG Automation Center Germany GmbH &
Co. KG die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie
Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen der vorgesehenen
Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial-und Energiemangel,
wesentliche Betriebsstörungen, gravierende Transportstörungen z.B. Durch
Straßenblockaden. Dauern diese Umstände mehr als sechs Monate an, haben beide
Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des
Bestellers sind ausgeschlossen.
C) wenn der Besteller mit den vom ihm auszuführenden Arbeiten
im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in
Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
9. Verpackung: Die Verpackung wird dem Besteller zum
Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Art und den Umfang
der Verpackung bestimmt ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG. Wird
vom Besteller eine besondere Verpackung gewünscht , so gehen die Mehrkosten
gleichfalls zu Lasten des Bestellers.
10. Transport und Versicherung: Der Versand erfolgt, soweit
nicht anders vereinbart, auf Kosten des Bestellers, und zwar nach
Zugrundelegung folgender Preistabelle, welche ohne Vorankündigung oder
besonderer Mitteilung aufgrund Preisänderungen der mit dem Transport betrauten
Unternehmen geändert werden kann:
Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer bei Lieferung mit
Paketdienst innerhalb Deutschland:
0 -10 kg Euro 9,-; 11-20 kg Euro 10,-; 21-25 kg Euro 12,-; 26-32 kg Euro 15,-
Außerhalb Deutschlands gelten die von Deutschland aus gültigen UPS
Transportpreise . Alle Sendungen über 32kg Gesamtgewicht pro Paket werden mit
unserem Speditionspartner versandt und gesondert in unserer Rechnung berechnet.
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch
wenn sie durch ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG zu besorgen ist,
gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers
abgeschlossen. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind ACG
Automation Center Germany GmbH & Co. KG rechtzeitig anzugeben. Andernfalls
erfolgt der Versand nach Ermessen jedoch ohne Verantwortung von ACG Automation
Center Germany GmbH & Co. KG so schnell und kostengünstig wie möglich. Bei
Frankolieferungen bleibt die Versandabwicklung ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG überlassen. Werden dabei vom Besteller besondere Vorschriften
erteilt, gehen eventuelle Mehrkosten zu seinen Lasten. Bei Beschädigungen oder
Verlust der Ware während des Transportes hat der Besteller auf dem
Empfangsdokument entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer
unverzüglich eine Tatsbestandsaufnahme zu veranlassen. Die Meldung nicht ohne
weiteres feststellbarer Transportschäden hat spätestens innerhalb 24 Stunden
nach Empfang der Ware an den Beförderer zu erfolgen.
11. Gewährleistung: ACG Automation Center Germany GmbH &
Co. KG gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-und
Materialmängeln sind. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
verpflichtet sich auf schriftliche Anforderungen des Bestellers hin, alle Teile
ihrer Lieferung, die nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter
Konstruktion oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, so rasch wie
möglich nach Wahl von ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Für diese ersetzten Teile gelten
die Regelungen dieser allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen, insbesondere
Ziffer 7 entsprechend. Ersetzte Teile sind an ACG Automation Center Germany
GmbH & Co. KG zurückzuübereignen.
Der Besteller ist berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die
Herabsetzung des Vertragspreises zu verlangen, wenn:
A) die Nachbesserung oder Nachlieferung nachweislich unmöglich
ist;
B) ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG die
Nachbesserung in angemessenem Zeitraum nicht gelingt oder wenn ACG Automation
Center Germany GmbH & Co. KG die Nachbesserung verweigert oder schuldhaft
unangemessen lange verzögert.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher
Abnützung, mangelhafter Lagerung und Wartung, Missachtung von
Betriebsvorschriften, Einbauanleitungen, oder nationaler oder sonstiger
Sicherheitsvorschriften, sowie infolge anderer Gründe, die ACG Automation Center
Germany GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Über-oder
Unterdimensionierungen der Produkte beim Einbau in Anlagen, usw.
Gewährleistungs-und Haftungsansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach
Abgang der Lieferung, sofern nicht durch unabdingbares Recht eine längere
Verjährungsfrist bindend ist.
12. Haftung: Schadensersatzansprüche des Bestellers aus jedem
Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung,
falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß oder Unmöglichkeit sind für leichte Fahrlässigkeit von ACG
Automation Center Germany GmbH & Co. KG ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für
Lieferungen und Leistungen ist der Ort des von uns bestimmten Empfängers.
Erfüllungsort für Zahlungen ist unser jeweils gültiger Firmensitz.
Gerichtsstand ist Tettnang. ACG Automation Center Germany GmbH & Co. KG
kann den Besteller wahlweise an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Es
gilt für Streitigkeiten und Auslegung ausschließlich nationales Deutsches
Recht, unter ausdrücklichem Ausschluß von z.B UN-Kaufrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke befinden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige
wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt bzw. im Falle einer Lücke was
zwischen den Parteien nach Sinn und Zweck des zu regelnden Sachverhaltes
vereinbart worden wäre.
